sehr geringe Gefahr
Stufe 1von 5
Waldbrandgefahrenindex (DWD), heute

Waldbrandgefahr im Kreis Rendsburg-Eckernförde

Die Waldbrandgefahr im Kreis Rendsburg-Eckernförde ist heute (7. Oktober 2026) sehr gering: Stufe 1 von 5 nach dem DWD-Waldbrandgefahrenindex, morgen Stufe 1 (sehr gering). Maßgebliche Station: Ostenfeld (Rendsburg) (3.6 km vom Kreismittelpunkt).

Stufe 1Stufe 3Stufe 5

Vorhersage für die kommenden Tage

Heute 1 sehr gering
Morgen 1 sehr gering
Fr 9.10. 1 sehr gering
Sa 10.10. 1 sehr gering
So 11.10. 1 sehr gering
Mo 12.10. 1 sehr gering
Di 13.10. 1 sehr gering

Vorhersagewerte des DWD, berechnet an der Station Ostenfeld (Rendsburg). Je weiter der Tag entfernt, desto unsicherer die Prognose.

Stufe heuteStufe 1 · sehr geringe Gefahr
Stufe morgenStufe 1 · sehr geringe Gefahr
Stand7. Oktober 2026
DWD-StationOstenfeld (Rendsburg) (3.6 km)
Notruf bei Feuer112

Ein Waldbrand ist bei dieser Stufe unwahrscheinlich. Normale Vorsicht im Wald genügt. Sehr geringe Waldbrandgefahr: Ein Brand ist bei den aktuellen Wetterbedingungen unwahrscheinlich.

Diese Seite zeigt täglich die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe für den Kreis Rendsburg-Eckernförde, direkt aus den offenen Daten des Deutschen Wetterdienstes. Grundlage ist die Wetterstation Ostenfeld (Rendsburg); lokale Unterschiede innerhalb des Kreises sind möglich, etwa zwischen sandigen Kiefernflächen und feuchten Laubwaldlagen. Ob konkret ein Grillverbot oder eine Waldsperrung gilt, entscheidet die Kreisverwaltung: Der Index ist eine Gefahreneinschätzung, kein Verbot.

Was bedeutet das konkret?

Verhalten

Normale Vorsicht genügt: keine Zigaretten wegwerfen, kein offenes Feuer außerhalb ausgewiesener Stellen.

Feuer und Grillen

Unabhängig vom Index gilt: Im Wald ist offenes Feuer in Deutschland grundsätzlich verboten, in den meisten Ländern auch das Rauchen (ganzjährig oder von März bis Oktober).

Zuständigkeit

Der DWD-Index ist eine meteorologische Einschätzung, kein Verbot: Ob ein Grillverbot oder eine Waldsperrung gilt, entscheiden Landkreis oder Bundesland. Prüfen Sie im Zweifel die Seiten Ihrer Kreisverwaltung oder des Landesforstbetriebs.

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