mittlere Gefahr
Stufe 3von 5
Waldbrandgefahrenindex (DWD), heute

Waldbrandgefahr im Landkreis Rastatt

Die Waldbrandgefahr im Landkreis Rastatt ist heute (7. Oktober 2026) mittel: Stufe 3 von 5 nach dem DWD-Waldbrandgefahrenindex, morgen Stufe 1 (sehr gering). Maßgebliche Station: Baden-Baden-Geroldsau (6.5 km vom Kreismittelpunkt).

Stufe 1Stufe 3Stufe 5

Vorhersage für die kommenden Tage

Heute 3 mittel
Morgen 1 sehr gering
Fr 9.10. 1 sehr gering
Sa 10.10. 1 sehr gering
So 11.10. 1 sehr gering
Mo 12.10. 1 sehr gering
Di 13.10. 1 sehr gering

Vorhersagewerte des DWD, berechnet an der Station Baden-Baden-Geroldsau. Je weiter der Tag entfernt, desto unsicherer die Prognose.

Stufe heuteStufe 3 · mittlere Gefahr
Stufe morgenStufe 1 · sehr geringe Gefahr
Stand7. Oktober 2026
DWD-StationBaden-Baden-Geroldsau (6.5 km)
Notruf bei Feuer112

Erhöhte Aufmerksamkeit: Bodenvegetation und Streu sind trocken genug, um Feuer zu fangen. Viele Kreise verschärfen ab dieser Stufe die Regeln. Mittlere Waldbrandgefahr: Streu und Bodenvegetation sind trocken genug, um Feuer zu fangen und weiterzutragen.

Diese Seite zeigt täglich die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe für den Landkreis Rastatt, direkt aus den offenen Daten des Deutschen Wetterdienstes. Grundlage ist die Wetterstation Baden-Baden-Geroldsau; lokale Unterschiede innerhalb des Kreises sind möglich, etwa zwischen sandigen Kiefernflächen und feuchten Laubwaldlagen. Ob konkret ein Grillverbot oder eine Waldsperrung gilt, entscheidet die Kreisverwaltung: Der Index ist eine Gefahreneinschätzung, kein Verbot.

Was bedeutet das konkret?

Verhalten

Verzichten Sie auf offenes Feuer in Waldnähe, parken Sie nicht mit heißem Katalysator über trockenem Gras und beachten Sie lokale Hinweise der Behörden.

Feuer und Grillen

Ab der mittleren Stufe verschärfen viele Kreise die Regeln: Grillplätze können gesperrt werden. Prüfen Sie vor dem Grillen die Hinweise Ihres Landkreises.

Zuständigkeit

Der DWD-Index ist eine meteorologische Einschätzung, kein Verbot: Ob ein Grillverbot oder eine Waldsperrung gilt, entscheiden Landkreis oder Bundesland. Prüfen Sie im Zweifel die Seiten Ihrer Kreisverwaltung oder des Landesforstbetriebs.

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