geringe Gefahr
Stufe 2von 5
Waldbrandgefahrenindex (DWD), heute

Waldbrandgefahr in der Kreisfreien Stadt Osnabrück

Die Waldbrandgefahr in der Kreisfreien Stadt Osnabrück ist heute (7. Oktober 2026) gering: Stufe 2 von 5 nach dem DWD-Waldbrandgefahrenindex, morgen Stufe 1 (sehr gering). Maßgebliche Station: Belm (8.8 km vom Kreismittelpunkt).

Stufe 1Stufe 3Stufe 5

Vorhersage für die kommenden Tage

Heute 2 gering
Morgen 1 sehr gering
Fr 9.10. 1 sehr gering
Sa 10.10. 1 sehr gering
So 11.10. 1 sehr gering
Mo 12.10. 1 sehr gering
Di 13.10. 1 sehr gering

Vorhersagewerte des DWD, berechnet an der Station Belm. Je weiter der Tag entfernt, desto unsicherer die Prognose.

Stufe heuteStufe 2 · geringe Gefahr
Stufe morgenStufe 1 · sehr geringe Gefahr
Stand7. Oktober 2026
DWD-StationBelm (8.8 km)
BundeslandNiedersachsen
Notruf bei Feuer112

Die Gefahr ist gering, trockenes Material kann sich aber lokal entzünden. Kein offenes Feuer im Wald. Geringe Waldbrandgefahr: Das Risiko ist niedrig, trockenes Material kann sich aber lokal entzünden.

Diese Seite zeigt täglich die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe für die Kreisfreie Stadt Osnabrück, direkt aus den offenen Daten des Deutschen Wetterdienstes. Grundlage ist die Wetterstation Belm; lokale Unterschiede innerhalb des Kreises sind möglich, etwa zwischen sandigen Kiefernflächen und feuchten Laubwaldlagen. Ob konkret ein Grillverbot oder eine Waldsperrung gilt, entscheidet die Kreisverwaltung: Der Index ist eine Gefahreneinschätzung, kein Verbot.

Was bedeutet das konkret?

Verhalten

Vorsicht mit allem, was Funken erzeugt. Nutzen Sie nur offiziell ausgewiesene Grill- und Feuerstellen, wo diese freigegeben sind.

Feuer und Grillen

Grillen ist nur an offiziell freigegebenen Stellen erlaubt. Im Wald und meist innerhalb von 100 Metern zum Waldrand ist offenes Feuer gesetzlich verboten.

Zuständigkeit

Der DWD-Index ist eine meteorologische Einschätzung, kein Verbot: Ob ein Grillverbot oder eine Waldsperrung gilt, entscheiden Landkreis oder Bundesland. Prüfen Sie im Zweifel die Seiten Ihrer Kreisverwaltung oder des Landesforstbetriebs.

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