Mecklenburg-Vorpommern zählt zu den waldreicheren Flächenländern, zugleich liegen viele Bestände auf trockenen, sandigen Böden und in lichten Kiefernforsten. In solchen Bereichen kann sich Feuer bei trockenem Wetter rasch ausbreiten, besonders wenn Wind dazukommt und Gras, Nadeln oder Reisig gut abgetrocknet sind. Auch offene Landschaften mit Waldinseln und Heiden begünstigen eine schnelle Ausbreitung.
Die Karte zeigt Ihnen den täglichen DWD-Waldbrandgefahrenindex für die 8 Kreise des Landes. Er ordnet die Gefahr auf einer Skala von 1 bis 5 ein. Maßgeblich für konkrete Einschränkungen sind jedoch Hinweise und Verbote von Landkreis oder Landesforst, nicht der Index selbst. Wenn Sie sich über die Einstufung informieren möchten, hilft auch die Erklärung der Waldbrandstufen.
Im Wald sollten Sie deshalb besonders vorsichtig mit offenem Feuer, Zigaretten und Funken sein. Beachten Sie Wegegebote, halten Sie Fahrzeuge nicht auf trockenem Bewuchs ab und prüfen Sie vor einem Ausflug, ob örtliche Regeln gelten. Praktische Hinweise zum richtigen Verhalten finden Sie unter Verhalten im Wald.
Verteilung der Stufen in Mecklenburg-Vorpommern
ÜbersichtWaldbrandgefahr nach Kreis in Mecklenburg-Vorpommern
| Kreis | Stufe heute | Morgen | DWD-Station |
|---|---|---|---|
| Landkreis Ludwigslust-Parchim | Stufe 1 · sehr gering | Stufe 1 | Schwerin |
| Landkreis Mecklenburgische Seenplatte | Stufe 2 · gering | Stufe 2 | Trollenhagen |
| Landkreis Nordwestmecklenburg | Stufe 1 · sehr gering | Stufe 1 | Schwerin |
| Kreisfreie Stadt Rostock | Stufe 1 · sehr gering | Stufe 1 | Rostock-Warnemünde |
| Landkreis Rostock | Stufe 2 · gering | Stufe 2 | Laage-Kronskamp |
| Kreisfreie Stadt Schwerin | Stufe 1 · sehr gering | Stufe 1 | Schwerin |
| Landkreis Vorpommern-Greifswald | Stufe 2 · gering | Stufe 2 | Anklam |
| Landkreis Vorpommern-Rügen | Stufe 2 · gering | Stufe 1 | Steinhagen-Negast |
Jeder Kreis erhält die Stufe der nächstgelegenen DWD-Station. Der Index ist eine meteorologische Einschätzung; ob ein Grillverbot oder eine Sperrung gilt, entscheidet der Landkreis.